Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3883
BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06 (https://dejure.org/2006,3883)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2006 - 9 AZR 356/06 (https://dejure.org/2006,3883)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 (https://dejure.org/2006,3883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifvertragliche Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit wegen wiederholter Überschreitung der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit; Abschluss eines Änderungsvertrages auf Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit; Auslegung des normativen Teils eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1... ; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; ZPO § 894; ; ZPO § 524; ; ZPO § 263; ; TVG § 1 Abs. 1; ; BetrVG § 37 Abs. 3; ; BetrVG § 78 Satz 2; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; MTV § 2 Abs. 1; ; MTV § 3 Abs. 2; ; MTV § 3 Abs. 3; ; MTV § 3 Abs. 6; ; MTV § 3 Abs. 7; ; MTV § 4 Abs. 3; ; TV über Sonderzahlungen vom 20. September 1996 Abschn. A § 1 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 311a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch wegen Mehrarbeit in einem Referenzzeitraum ? Zeiten von Betriebsratstätigkeit außerhalb persönlicher Arbeitszeit nicht bei Berechnung tatsächlich geleisteter Arbeitszeit zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1820
  • NZA-RR 2007, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Sie wird begrenzt durch zwingendes Gesetzesrecht und gesetzesvertretendes Richterrecht (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 -BAGE 102, 65), die verfassungsrechtlich garantierten Freiheits- und Gleichheitsrechte (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8) sowie die allgemeinen Gerechtigkeitsanforderungen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79).

    Dabei genießen Tarifverträge eine materielle Richtigkeitsgewähr (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 619/99 - EzA BGB § 622 nF Nr. 62; 24. Februar 2004 - 3 AZR 10/02 - 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4 = EzA TVG § 2 Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Diese Willenserklärung gilt nach § 894 Satz 1 ZPO im Falle einer Verurteilung der Beklagten mit der Rechtskraft des Urteils als abgegeben (vgl. zum Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232).

    Ein Vertrag ist danach selbst dann nicht nichtig, sofern er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht mehr durchgeführt werden könnte (vgl. Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 -BAGE 110, 232; 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - DB 2007, 525, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 -(vorliegend), - 9 AZR 355/06 -.

    Die Beklagte beruft sich in diesem und im Parallelverfahren (- 9 AZR 355/06 -) zu Unrecht auf folgende von ihr selbst gebildete Beispiele:.

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Das Mitbestimmungsrecht besteht allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber entweder den dadurch besetzten Arbeitsplatz tatsächlich ausgeschrieben hatte oder ihn wegen eines berechtigten Antrags des Betriebsrats nach § 93 BetrVG hätte ausschreiben müssen (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113, 206).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Derartige Eingriffe sind mit der Verfassung nur vereinbar, wenn sie auf sachgerechten und vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls beruhen und die berufliche Tätigkeit nicht unverhältnismäßig einschränken (BVerfG 9. Oktober 2000 - 1 BvR 1627/95 -GRUR 2001, 266).
  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    cc) Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich aus der Entscheidung des Sechsten Senats (BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175) nicht herleiten, die Tarifvertragsparteien dürften nur dann grundrechtseinschränkende Regelungen treffen, wenn diese beschäftigungssichernde Wirkungen haben.
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Sie betrifft nicht die unternehmerische Betätigung selbst (vgl. BAG 7. November 1995 - 3 AZR 676/94 - AP TVG § 3 Betriebsnormen Nr. 1 = EzA TVG § 1 Betriebsnorm Nr. 1).
  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 543/94

    Urlaubsentgeltberechnung bei Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Da Betriebsratstätigkeit keine Arbeitstätigkeit ist, sind die im Falle des § 37 Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG zu erbringenden Zahlungen auch nicht Arbeitsvergütung, sondern nur wie Arbeitsvergütung zu behandeln, die dem Arbeitnehmer für eine über den vertraglich geschuldeten Umfang hinaus erbrachte Arbeitsleistung zustehen würde (vgl. BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 543/94 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 123).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93

    Betriebsrat: mittelbare Diskriminierung von teilzeitgeschäftigen Mitgliedern bei

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Nach den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Rechtsstellung der Betriebsräte erhalten die Mitglieder des Betriebsrats weder eine Amtsvergütung noch ist die Betriebsratstätigkeit eine zu vergütende Arbeitsleistung (BAG 12. November 1997 - 7 AZR 563/93 -).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06
    Dabei genießen Tarifverträge eine materielle Richtigkeitsgewähr (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 619/99 - EzA BGB § 622 nF Nr. 62; 24. Februar 2004 - 3 AZR 10/02 - 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79; 28. März 2006 - 1 ABR 58/04 - AP TVG § 2 Tariffähigkeit Nr. 4 = EzA TVG § 2 Nr. 28, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

  • BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 156/02

    Zeitanteiliger Zuschlag zur Anerkennung der Unternehmenszugehörigkeit

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 302/00

    Eingruppierung eines Technischen Angestellten

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2006 - 5 (16) Sa 1606/05

    Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 10/02

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 619/99

    Kündigungsfrist - Friseurhandwerk

  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Dieser ist erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35, 37) .
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    cc) In Anwendung dieser Rechtsprechung zum Begriff Arbeitsverdienst sind die unter den Voraussetzungen von § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG erbrachten Entgeltzahlungen wie Arbeitsverdienst iSv. § 11 Abs. 1 BUrlG zu behandeln (vgl. BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 543/94 - zu 2 c der Gründe; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 41) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 300/18

    Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

    Er ist erst überschritten, wenn die Regelung die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus folgenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BAG 27. Juni 2018 - 10 AZR 290/17 - Rn. 38, BAGE 163, 144; 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35, 37) .
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

    Weigert sich der Arbeitgeber die Zustimmung zu erteilen, obwohl er nach § 3 Abs. 7 Satz 1 MTV dazu verpflichtet ist, gilt seine auf die Änderung des Arbeitsvertrags zielende Willenserklärung mit Rechtskraft der klagestattgebenden Entscheidung gemäß § 894 ZPO als abgegeben (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 12) .

    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; siehe ferner 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 48) zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Bestimmung des § 3 Abs. 7 Satz 3 MTV, der zufolge "bei der Berechnung ... die Monate November und Dezember ... nicht berücksichtigt" werden, nicht auf die Lage des Referenzzeitraums auswirkt, der mit einem Arbeitstag beginnt und 17 Wochen später endet (§ 3 Abs. 7 Satz 1 MTV) .

    Die Wortfolge "zusammenhängend 17 Wochen ... gearbeitet" spricht vielmehr dafür, dass der zusammenhängende Referenzzeitraum maßgebend sein soll (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 20) .

    Die Entscheidung des Senats, in der er erstmals zu der Auslegung des § 3 Abs. 7 MTV Stellung genommen hat, datiert aus dem Jahr 2006 (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 18 ff.) .

    Dabei ist unschädlich, dass der Kläger nicht in jeder einzelnen der zu berücksichtigenden Arbeitswochen - so in der KW 35, 37 und 39 - Überstunden im tarifvertraglich verlangten Umfang geleistet hat (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 19 ff.) .

    Der Teilzeitbeschäftigte will mit der Geltendmachung regelmäßig die Arbeitszeitmehrstunden in der Höhe vertraglich absichern, die dem Durchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeit im Referenzzeitraum entsprechen (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 49) .

  • LAG Düsseldorf, 13.02.2019 - 12 Sa 905/18

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im Geltungsbereich des MTV Einzelhandel NRW

    Geändert werden soll beginnend mit dem 01.03.2018 der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeitumfang, nämlich auf 19, 41 Stunden pro Woche (vgl. a. BAG 19.12.2006 - 9 AZR 356/06, juris Rn. 7, 12f.).

    Sie wollen den Teilzeitbeschäftigten eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit ermöglichen, weil die betriebliche Heranziehung einen entsprechenden Mehrbedarf aufzeigt (BAG 19.12.2006 a.a.O. Rn. 21).

    Es handelt sich in diesem Fall nicht lediglich um eine Konkretisierung des Hauptantrags (vgl. dazu BAG 19.12.2006 a.a.O. Rn. 13).

    Ein Vertrag ist danach selbst dann nicht nichtig, sofern er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht mehr durchgeführt werden könnte (BAG 19.12.2006 a.a.O. Rn. 15).

    § 3 Abs. 7 MTV will den Teilzeitbeschäftigten eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit ermöglichen, weil die betriebliche Heranziehung einen entsprechenden Mehrbedarf aufzeigt (BAG 19.12.2006 a.a.O. Rn. 21).

    Das hier gefundene Ergebnis wird durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.12.2006 (a.a.O.) gestützt.

    Sie hat über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus zusammenhängend gearbeitet" (BAG 19.12.2006 a.a.O. Rn. 17).

  • BAG, 12.12.2012 - 10 AZR 718/11

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Altersdiskriminierung

    Dieser ist erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie ( Art. 9 Abs. 3 GG ) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränkt (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35, 37, AP TzBfG § 8 Nr. 20 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 56) .
  • BAG, 10.03.2020 - 9 AZR 109/19

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Berücksichtigung des Zusatzurlaubs für

    Die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags ist jedoch nur in den Fällen ergänzend heranzuziehen, in denen die Auslegung nach Wortlaut, Sinn und Zweck sowie Gesamtzusammenhang der Tarifvorschrift zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zulässt (BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 32; zu grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte bei der Auslegung eines Tarifvertrags BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 22, BAGE 150, 184) .
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    cc) In Anwendung dieser Rechtsprechung zum Begriff Arbeitsverdienst sind die unter den Voraussetzungen von § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG erbrachten Entgeltzahlungen wie Arbeitsverdienst iSv. § 11 Abs. 1 BUrlG zu behandeln (vgl. BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 543/94 - zu 2 c der Gründe; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 41) .
  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 9a Sa 12/17

    Sonderzuwendung - Rückzahlung - Stichtag außerhalb des Bezugszeitraums -

    Dieser ist erst überschritten, wenn die Regelung auch unter Berücksichtigung der grundgesetzlich gewährleisteten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und der daraus resultierenden Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien die berufliche Freiheit der Arbeitnehmer unverhältnismäßig einschränkt (BAG 12. Dezember 2012 - 10 AZR 718/11 - Rn. 34; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 35 und 37).
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 -(vorliegend), - 9 AZR 356/06 -.

    Die Beklagte beruft sich in diesem und im Parallelverfahren (- 9 AZR 356/06 -) zu Unrecht auf folgende von ihr selbst gebildete Beispiele:.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht